Was sind das für 1 Lobbyisten, so vong Themen her?

Ja, eine catchy Überschrift, damit alle merken, dass wir was mit Internet machen! Jedenfalls steht hinter der Frage ein für viele von euch wichtiges Thema: Welche politischen Initiativen wird welobby vertreten, welche nicht? Und wer entscheidet darüber? Auf diese Fragen wollen wir mit diesem Blog-Post eine Antwort geben.

Autor
author
Dr. Jan Christian Sahl

Gründer

Veröffentlicht am

Erst einmal: Wir selbst geben keine Themen vor. Es geht nicht darum, dass wir mit welobby die Themen vertreten, die uns selbst am Herzen liegen. Es geht um eure Themen, um eure Vorschläge. Wir wollen eine offene Plattform sein, die möglichst vielen Menschen und Organisationen in Deutschland mit ihren politischen Anliegen zur Verfügung steht. Deshalb wollen wir möglichst viele Ideen auf unserer Plattform zulassen. Auch solche, hinter denen wir jetzt nicht so unbedingt persönlich stehen. Aber: Es gibt einige Dinge, für die wir nicht lobbyieren können oder wollen. Jeder Vorschlag, der bei uns eingereicht wird, durchläuft zunächst unseren internen Machbarkeits-Check. Und der sieht so aus:

1. Rechtsprüfung

Wir prüfen zuerst juristisch, ob eure Ideen überhaupt verfassungs- und europarechtlich umsetzbar sind. Es kann immer wieder vorkommen, dass das Grundgesetz bestimmte politische Vorschläge schlicht nicht zulässt. So könnte man zum Beispiel in Deutschland Abtreibungen nicht komplett legalisieren – das hat einmal das Bundesverfassungsgericht aus dem Grundgesetz abgeleitet. Auch Völker- und Europarecht geben kleine und große Leitplanken vor, was in Deutschland gesetzlich geht und was nicht. Es macht wenig Sinn, für solche Anliegen Geld zu sammeln, denn die Politik kann ein solches Anliegen argumentativ (zu Recht) leicht ablehnen. Und wenn das Bundesverfassungsgericht oder der Europäische Gerichtshof später einen solchen Rechtsakt einkassieren, hat auch keiner mehr etwas davon.

2. Bundespolitische Zuständigkeit

Wir prüfen außerdem, ob das Anliegen überhaupt ein Thema für die Politik ist. „XYZ wegen Volksverhetzung verurteilen!“ oder „Fusion von Firma A mit Firma B stoppen!“ sind keine Anliegen für Bundestag und Bundesregierung., sondern für Staatsanwaltschaft und Kartellamt.

3. Politische Realisierbarkeit

Wir prüfen, ob das Vorhaben politisch Aussicht auf Erfolg hat. Manche Vorhaben etwa werden bereits in Koalitionsverträgen mehr oder weniger explizit ausgeschlossen. Deshalb muss man hier im Einzelfall prüfen, ob sich der Aufwand zum jetzigen Zeitpunkt lohnt.

4. Kein Unternehmenslobbying

Wir prüfen, ob das Anliegen rein dem kommerziellen Interesse eines Unternehmens oder einer Branche dient. Natürlich profitiert bei Gesetzesänderungen in der Regel immer jemand auch finanziell. Wichtig ist aber, dass dieser Aspekt nicht offensichtlich im Vordergrund steht, sondern eher ein "Nebeneffekt" ist. Unternehmenslobbying ist nicht verwerflich, aber hierfür gibt es schon genügend andere Lobbyisten in Berlin.

5. Bisherige Repräsentation

Wir prüfen auch, ob das Anliegen nicht schon von einer anderen starken Lobby vertreten wird. Für einige nicht-kommerzielle, zivilgesellschaftliche Interessen gibt es auch ohne uns schon starke politische Interessenvertretungen. – Wir achten bei unserer Prüfung also darauf, ob welobby bei diesem Thema einen Mehrwert bieten kann.

6. Vereinbarkeit mit unserem Leitbild

Wir prüfen schließlich, ob das Anliegen mit unserem Leitbild einer freien, offenen und gerechten Gesellschaft vereinbar ist. Wir möchten für Menschen arbeiten, nicht gegen Menschen. Es geht uns mit unserer Arbeit darum, Freiheiten, Rechte und Möglichkeiten der Menschen in Deutschland zu vergrößern - nicht, diese einzuschränken.

Wir werden außerdem einen Politischen Beirat aufbauen, der aus unabhängigen Vertretern aus Politik und Gesellschaft besteht. Dieser wird in Fällen, in denen es kein eindeutiges Ergebnis nach dem Machbarkeits-Check gibt, eine Entscheidung treffen. Wir glauben, dass wir mit diesem Vorgehen einen Mechanismus geschaffen haben, der eine transparente, nachvollziehbare Auswahl von Themen zulässt.