Wir wollten gleiches Recht für Alle durchsetzen. Im Mietrecht konnte davon noch nicht die Rede sein. Wenn Menschen Wohnungen mieten, gilt für sie das sog. soziale Mietrecht. Für Menschen im Betreuten Wohnen galt das aber nicht: Ihr Mietvertrag richtete sich nach Gewerbemietrecht, das für die Mieter nur einen schwachen Schutz bot. Damit waren gerade Menschen im Betreuten Wohnen rechtlich besonders schlecht geschützt. Unser Ziel war es, die Regeln des sozialen Mietrechts endlich auch auf das Zuhause betreuter Menschen auszuweiten. Dafür musste das BGB geändert werden. Das BGB ist die Abkürzung für "Bürgerliches Gesetzbuch", eines der dicksten und wichtigsten Gesetzbücher, die wir in Deutschland haben. Ab § 549 BGB fangen die Vorschriften über das Wohnraum-Mietrecht an: Wer darf wann kündigen, darf die Miete erhöht werden, darf ich meine Wohnung untervermieten, solche Sachen.
Wir haben dafür gearbeitet, dass die Politik hier eine neue Regelung zum Schutz der betreuten Menschen einfügt. Seit dem 01.01.2019 gibt es nun die Regelung im § 578 Absatz 3 BGB, die feststellt, dass für den Mietvertrag zwischen Vermieter und sozialer Organisation das Wohnraum-Mietrecht, und nicht bloß das Gewerbemietrecht gilt.