Besserer Schutz für Schutzbedürftige!

Bezahlbare Mieten und gutes Wohnen sind für viele Menschen in Deutschland ein Problem. Menschen im Betreuten Wohnen sind jedoch rechtlich besonders schlecht geschützt. Wofür wir kämpfen? Für gleiches Recht für Alle.

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Worum geht es?

Nicht alle Menschen haben Glück im Leben. Einige machen Gewalterfahrungen, sind suchtkrank oder haben eine psychische Krankheit. Es gibt viele Gründe, warum Menschen Schwierigkeiten haben, alleine zurechtzukommen. Für sie gibt es das so genannte Betreute Wohnen. Leider galt, bevor welobby aktiv wurde, für die vielen sozialen Organisationen, die das Betreute Wohnen anbieten, nur das Gewerbemietrecht und nicht das Wohnraum-Mietrecht - das für alle anderen Menschen und ihr Zuhause gilt und sie vor Kündigungen oder starken Mieterhöhungen durch den Vermieter schützt. Die Folge: Stiegen die Mietpreise in einem Viertel, waren die ersten Bewohner, die gehen mussten, die betreuten Menschen. Dabei brauchen ganz besonders sie eine eigene Wohnung in vertrauter Umgebung, damit ihre Therapie gelingen kann. – Sie waren besonders schlecht geschützt, obwohl sie eigentlich besonders schutzbedürftig sind. Wir haben mit PROWO e.V. dafür gearbeitet, dass sich das ändert. Für die 1.000 durch PROWO betreuten Menschen in Berlin und die weiteren gut 100.000 betreuten Menschen in ganz Deutschland.
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Wieso ist das ein Thema für die Politik?

Wir wollten gleiches Recht für Alle durchsetzen. Im Mietrecht konnte davon noch nicht die Rede sein. Wenn Menschen Wohnungen mieten, gilt für sie das sog. soziale Mietrecht. Für Menschen im Betreuten Wohnen galt das aber nicht: Ihr Mietvertrag richtete sich nach Gewerbemietrecht, das für die Mieter nur einen schwachen Schutz bot. Damit waren gerade Menschen im Betreuten Wohnen rechtlich besonders schlecht geschützt. Unser Ziel war es, die Regeln des sozialen Mietrechts endlich auch auf das Zuhause betreuter Menschen auszuweiten. Dafür musste das BGB geändert werden. Das BGB ist die Abkürzung für "Bürgerliches Gesetzbuch", eines der dicksten und wichtigsten Gesetzbücher, die wir in Deutschland haben. Ab § 549 BGB fangen die Vorschriften über das Wohnraum-Mietrecht an: Wer darf wann kündigen, darf die Miete erhöht werden, darf ich meine Wohnung untervermieten, solche Sachen. Wir haben dafür gearbeitet, dass die Politik hier eine neue Regelung zum Schutz der betreuten Menschen einfügt. Seit dem 01.01.2019 gibt es nun die Regelung im § 578 Absatz 3 BGB, die feststellt, dass für den Mietvertrag zwischen Vermieter und sozialer Organisation das Wohnraum-Mietrecht, und nicht bloß das Gewerbemietrecht gilt.
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Was macht ihr mit dem Geld?

Gute Lobbyarbeit gibt es nicht für umsonst. Wir haben recherchiert, wer die zuständigen Bundestagsabgeordneten und die zuständigen Mitarbeiter in den Bundesministerien sind. Dann mussten wir gute Positionspapiere erarbeiten, die das Thema juristisch, ökonomisch und politisch überzeugend darstellen. Und dann Termine mit den zuständigen Menschen machen und persönlich ins Gespräch kommen… Das alles brauchte Zeit und Arbeitsstunden. Und Geld. Denn welobby ist kein Feierabendprojekt, für das wir mal am Abend oder Wochenende arbeiten. Unser Anspruch ist es, genauso professionell zu sein wie andere professionelle politische Interessenvertreter.
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Wer hat das Thema vorgeschlagen?

Das Projekt Wohnen (PROWO e.V.) ist ein Netzwerk, das in verschiedenen Regionen aktiv ist. Der Verein bietet Betreutes Wohnen für Menschen, die Erfahrungen mit psychischer Erkrankung und/oder Sucht gemacht haben an und unterstützt sie auf ihrem persönlichen Weg. Etwa 300 Menschen arbeiten für PROWO. Sie kümmern sich um etwa 1.000 Menschen, die im Betreuten Wohnen leben.