Im deutschen Baurecht sind Tiny Houses als Wohnform bislang nicht vorgesehen. Die gegenwärtige Rechtslage macht es schwierig für Menschen, für ihren Wunsch nach alternativem Wohnen eine Baugenehmigung zu bekommen. Nicht unmöglich, aber schwierig. Das deutsche Baurecht ist ein komplizierter Dschungel. Für die zahlreichen Paragraphen des __Baugesetzbuchs__ (BauGB), der __Bauordnungen__ (BauO) und der __Baunutzungsverordnung__ (BauNVO) gibt es sogar eigene Fachanwälte in Deutschland. Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Tiny Houses zu verbessern, müssten in diesen Gesetzen an einigen Stellen bestehende Paragraphen ergänzt oder sogar neue Vorschriften eingeführt werden. Dies kann aber nur durch die Politik geschehen. Für das BauGB zum Beispiel ist der Bundestag zuständig, die Bauordnungen die Bundesländer, für die BauNVO die Bundesregierung. Um die richtigen Menschen an den richtigen Stellen in der Politik auf das Thema Tiny Houses aufmerksam zu machen und für konkrete gesetzliche Verbesserungen zu werben, ist __politische Arbeit__ nötig. Mit anderen Worten: __Lobbyarbeit__.